RVS-Richtlinie: Was bei LED-Walls erlaubt ist

RVS-Richtlinie: Was bei LED-Walls erlaubt ist 150 150 Sebastian Loos

RVS-Richtlinie: Was bei LED-Walls erlaubt ist

LED-Werbung im Straßenverkehr: Was die RVS-Richtlinie in Österreich erlaubt

Im Straßenverkehr darf Werbung auffallen, aber nicht ablenken. Damit Digital-Out-of-Home-Inhalte (DOOH) sicher eingesetzt werden, definiert die österreichische RVS-Richtlinie RVS 05.06.12 klare Rahmenbedingungen für Gestaltung, Bewegung und technische Umsetzung. Wir nennen nachfolgend die wichtigsten Aspekte. 

Hinweis: Die nachfolgenden Ausführungen stellen unsere Interpretation der allgemeinen Rechtslage mit Stand vom 30.10.2025 dar. Sie ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung. Mit Blick auf die nachfolgenden Ausführungen sind Nutzer selbst verantwortlich für den korrekten, rechtlich einwandfreien Einsatz von Signage-Lösungen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

 

Klare und einfache Botschaften

Werbebotschaften müssen leicht verständlich sein. Texte sind kurz, prägnant und eindeutig zu formulieren. Inhalte sind unzulässig, wenn sie Verkehrszeichen, Ampeln oder Warnhinweisen imitieren oder Inhalte mit diesen verwechselt werden können. Das Ziel sind visuelle Klarheit und maximale Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.

Werbung unseres Kunden “WIFI – Wirtschaftskammer Österreich”: Ein gutes Beispiel für eine rechtlich zulässige Umsetzung, denn die Botschaft ist prägnant, der Inhalt verständlich und die Werbung kann nicht mit einer Ampel oder einem Warnhinweis verwechselt werden.  

 

Bewegung nur in Maßen

Die Richtlinie unterscheidet zwischen statischen und beweglichen Inhalten. Statische Werbung muss mindestens zehn Sekunden sichtbar bleiben. Teilweise Bewegung ist erlaubt, sofern sie sehr langsam erfolgt (max. 20 cm pro Sekunde) und einzelne Sequenzen mindestens drei, die gesamte Darstellung mindestens fünf Sekunden sichtbar sind. Schnelle Schnitte oder dauerhafte Animationen sind nicht gestattet (was die RVS nicht genau definiert – alles unter ca. drei Sekunden und dauerhafte Animationen ohne Ruhepausen sind nicht erlaubt).

 

Zeitabhängige Darstellung

Bei aktivem Verkehr sind nur statische oder sehr ruhige Inhalte erlaubt. Außerhalb der Verkehrszeiten, etwa nachts oder in Fußgängerzonen, dürfen auch Videos gezeigt werden. So lassen sich LED-Flächen richtlinienkonform und zeitgesteuert bespielen. Letzteres kann mit FRAMR. Signage konfiguriert werden – unsere Software ermöglicht natürlich die Wiedergabe von Inhalten nach individuellen Zeitplänen. 

 

Verbotene Inhalte

Bestimmte Darstellungsformen sind aus Sicherheitsgründen grundsätzlich untersagt:

  • Blinken, Flackern oder Flimmern.
  • Lange Textabschnitte*, die Aufmerksamkeit zu lange binden.
  • Überlagerte oder schwer lesbare Animationen. 

*Eine zeitliche Vorgabe gibt es nicht. Die Inhalte müssen so gefasst sein, dass Verkehrsteilnehmer sie mit einem einzigen Blick erfassen können. Als Orientierung können Unternehmen 5 – 7 Wörter pro Seite verwenden bzw. 15 – 25 Zeichen. 

 

FRAMR. unterstützt bei richtlinienkonformer Umsetzung

Mit FRAMR. Signage lassen sich Inhalte nicht nur zentral steuern, sondern auch zeitlich und inhaltlich an rechtliche Rahmenbedingungen anpassen. So bleiben LED-Walls nicht nur aufmerksamkeitsstark, sondern auch gesetzeskonform und sicher im Straßenverkehr.