FRAMR. Hardware
Langfristig abgesichert: Für entsprechend gekennzeichnete FRAMR. Hardware bieten wir eine freiwillige 5-Jahres-Hardware-Garantie. Für FRAMR. Player setzt sie eine Registrierung im FRAMR. Cockpit und eine durchgehend aktive FRAMR. Lizenz voraus.
1. Garantiegeber
Garantiegeber ist die Megatechnik professional Multimedia GmbH. Die aktuellen Anschrift- und Unternehmensdaten sind im Impressum hinterlegt.
Die Garantiebedingungen gelten für die freiwillige 5 Jahre Hardware-Garantie auf entsprechend gekennzeichnete FRAMR. Hardwareprodukte.
2. Garantiedauer
Die Garantiezeit beträgt 5 Jahre ab dem ursprünglichen Kaufdatum des jeweiligen FRAMR. Hardwareprodukts.
Maßgeblich für den Beginn der Garantiezeit ist das auf der Rechnung ausgewiesene Kaufdatum.
Eine Reparatur oder ein Austausch verlängert die ursprüngliche Garantiezeit nicht und startet keine neue Garantieperiode.
3. Voraussetzung für die Garantie
Die 5 Jahre Hardware-Garantie für einen FRAMR. Player setzt voraus, dass:
- der Player im FRAMR. Cockpit registriert ist,
- dem Player eine gültige FRAMR. Lizenz zugeordnet ist und
- diese Lizenz während der gesamten Garantiedauer durchgehend aktiv ist.
Die Registrierung und aktive Lizenz müssen spätestens mit der Inbetriebnahme des Players bestehen.
Wird die FRAMR. Lizenz während der Garantiedauer beendet, gekündigt, deaktiviert oder nicht verlängert, endet damit auch der Anspruch auf die freiwillige 5 Jahre Hardware-Garantie für den betreffenden Player.
Eine spätere Reaktivierung oder der erneute Erwerb einer FRAMR. Lizenz lässt einen bereits erloschenen Garantieanspruch nicht wieder aufleben.
Kurzfristige technische Unterbrechungen, die durch FRAMR. bzw. Megatechnik verursacht werden und nicht im Einflussbereich des Kunden liegen, gelten nicht als Unterbrechung der aktiven Lizenz.
4. Umfang der Garantie
Die Garantie umfasst Material- und Herstellungsfehler der von der Garantie erfassten Hardware bei bestimmungsgemäßem Gebrauch.
Bei einem berechtigten Garantiefall kann Megatechnik nach eigenem Ermessen:
- das Produkt reparieren,
- einzelne Komponenten austauschen,
- das Gerät gegen ein gleichwertiges Produkt austauschen oder
- bei Nichtverfügbarkeit ein technisch gleichwertiges oder höherwertiges Nachfolgemodell bereitstellen.
Austauschprodukte und Ersatzteile dürfen neu oder technisch einwandfrei aufbereitet sein.
Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Modell, eine bestimmte Hardwaregeneration oder ausschließlich fabrikneue Austauschware.
5. FRAMR. Zubehör
Die Garantie gilt auch für ausdrücklich als von der Garantie umfasst gekennzeichnetes FRAMR. Zubehör.
Voraussetzung ist, dass das Zubehör gemeinsam mit einem entsprechend registrierten FRAMR. Player verwendet wird.
Für dieses Zubehör gelten hinsichtlich Garantiedauer und aktiver FRAMR. Lizenz dieselben Voraussetzungen wie für den zugehörigen Player.
Nicht ausdrücklich als FRAMR. Garantieprodukt gekennzeichnete Drittanbieterprodukte sind nicht umfasst.
6. Garantieausschlüsse
Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen aufgrund von:
- normalem Verschleiß oder gewöhnlicher Abnutzung,
- unsachgemäßer oder nicht bestimmungsgemäßer Verwendung,
- Nichtbeachtung von Installations-, Betriebs- oder Sicherheitshinweisen,
- mechanischer Beschädigung,
- Sturz oder Stoß,
- Flüssigkeit oder Feuchtigkeit,
- Feuer,
- Überspannung oder Blitzschlag,
- Störungen der Stromversorgung,
- Betrieb außerhalb der vorgesehenen Umgebungsbedingungen,
- ungeeigneten Netzteilen, Kabeln oder Adaptern,
- nicht autorisierten Umbauten,
- Änderungen an Hard- oder Firmware,
- Reparaturen durch nicht von Megatechnik autorisierte Personen,
- vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung,
- höherer Gewalt.
Verbrauchs- und Verschleißteile sind ausgeschlossen, soweit der Defekt auf normalen Verschleiß zurückzuführen ist.
Ein alters- oder nutzungsbedingter Leistungsabfall, der die bestimmungsgemäße Funktion des Geräts nicht wesentlich beeinträchtigt, gilt nicht als Garantiefall.
7. Software und Dienste
Die 5 Jahre Hardware-Garantie bezieht sich ausschließlich auf die Hardware.
Nicht Bestandteil der Garantie sind insbesondere:
- Software,
- Inhalte,
- Netzwerkverbindungen,
- Internetzugänge,
- Drittanbieterdienste und
- deren Verfügbarkeit.
Die Voraussetzung einer aktiven FRAMR. Lizenz bleibt davon unberührt.
8. Geltendmachung eines Garantiefalls
Ein Garantiefall muss innerhalb der Garantiezeit über Megatechnik bzw. den vorgesehenen FRAMR. Support gemeldet werden.
Zur Prüfung können insbesondere folgende Informationen erforderlich sein:
- Seriennummer,
- FRAMR. Player-ID,
- Zuordnung des Geräts im FRAMR. Cockpit,
- Kaufnachweis,
- Fehlerbeschreibung,
- gegebenenfalls weitere für die Fehlerdiagnose notwendige Informationen.
Megatechnik darf das Produkt vor Anerkennung des Garantiefalls technisch prüfen.
9. Rücksendung und Austausch
Eine Rücksendung defekter Hardware soll nur nach vorheriger Abstimmung mit dem FRAMR. Support erfolgen.
Das Produkt muss für den Transport angemessen verpackt werden.
Wird nach der Prüfung festgestellt, dass kein von der Garantie abgedeckter Fehler vorliegt, darf eine weitere Bearbeitung, Reparatur oder Rücksendung nach vorheriger Information kostenpflichtig erfolgen.
Vor-Ort-Service, Montage, Demontage, Installation, Neuinstallation oder Konfiguration sind nicht automatisch Bestandteil der Hardware-Garantie, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
10. Daten und Konfigurationen
Der Kunde ist vor Einsendung oder Austausch eines Geräts für die Sicherung eigener Daten und Konfigurationen verantwortlich, soweit technisch möglich.
Bei Reparatur oder Austausch können lokal gespeicherte Daten oder Einstellungen verloren gehen.
11. Ausgetauschte Komponenten
Im Rahmen eines Garantiefalls ersetzte Geräte oder Komponenten können in das Eigentum des Garantiegebers übergehen, wenn ein Austauschgerät oder Ersatzteil zur Verfügung gestellt wird.
12. Gesetzliche Gewährleistung
Diese Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Leistung der Megatechnik professional Multimedia GmbH.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem jeweiligen Verkäufer werden durch diese Garantie weder eingeschränkt noch ersetzt.
Die gesetzliche Gewährleistung hängt insbesondere nicht vom Bestehen einer aktiven FRAMR. Lizenz ab.
13. Räumlicher Geltungsbereich
Die Garantie gilt für FRAMR. Hardware, die von Megatechnik professional Multimedia GmbH oder einem autorisierten FRAMR. Vertriebspartner innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums verkauft wurde, sofern beim Produkt nichts Abweichendes angegeben ist.
14. Eigentümerwechsel
Die Garantie soll grundsätzlich an die jeweilige Hardware gebunden sein.
Bei einem Eigentümerwechsel kann die verbleibende Garantiezeit übernommen werden, sofern:
- der Player weiterhin im FRAMR. Cockpit registriert bleibt,
- die FRAMR. Lizenz durchgehend aktiv bleibt und
- alle übrigen Garantiebedingungen weiterhin erfüllt sind.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Berücksichtigung zwingender gesetzlicher Verbraucherschutzbestimmungen.
Für Unternehmer kann – soweit rechtlich zulässig – der Sitz der Megatechnik professional Multimedia GmbH als Gerichtsstand angegeben werden.